J+S Experte / Instruktor

J+S-Expertenkurs - SFV-Instruktor

1. Einführung

  • Der J+S-Expertenkurs / Instruktorenkurs des SFV bereitet die Kandidaten auf die Rolle als Trainerausbildner vor.
  • Dieser Kurs wendet sich an Kandidaten, welche sich in der Trainerausbildung von J+S /SFV engagieren

2. Diplom, Gültigkeitsfeld und Spielkategorie

  • J+S-Experte / SFV-Instruktor
  • Challenge League mit Bedingungen (siehe Ausführungsbestimmungen) 

3. Aufnahmebedingungen

  • Aus UEFA A-Diplom
    • Empfehlungsnote 3 oder 4
    • Empfehlung des regionalen Technischen Leiters
  • Aus UEFA B-Diplom
    • Empfehlungsnote 3 oder 4
    • Empfehlung durch den regionalen Technischen Leiter
    • Mindestalter 28 Jahre
    • Trainertätigkeit
      1. Tätigkeiten als Haupttrainer (Trainererfahrung auf mittlerem/hohem Spielniveau)
      2. Der Chef des Ressorts Ausbildung des SFV und der J+S-Fachleiter Fussball sind verantwortlich für die definitive Empfehlung.

4. Kursstruktur

  • 4 Teile
    • Modul Vorbereitung von einem Tag
    • Modul Unterrichtsvorbereitung von 3 Tagen
    • Praktikum von 5.5 Tagen
    • Modul Prüfung von 1 Tag

 

Vorbereitung

1 Tag

Instruktor

Unterrichts-vorbereitung

3 Tage

J+S-Experte

Praktikum in der Region

5.5 Tage

J+S-Experte

Prüfung

1 Tag

Instruktor

5. Bedingungen für das Bestehen

  • Die Beurteilung unterteilt sich in 2 Teile :
    • Praktikum in der Region für die Ausbildung zum Experten
    • Theorieprüfung in Form einer Diplom-Arbeit und deren Präsentation für das Diplom als Instruktor
  • Jede Prüfung kann im Fall des Nichtbestehens einmal wiederholt werden.

6. Verlängerung der Anerkennung

  • Besuch des Moduls Fortbildung für Experten
  • Der Instruktor muss in der Region in der Trainerausbildung tätig sein
  • Falls seine Aktivität ungenügend ist, kann er auf die Liste der inaktiven Instruktoren gesetzt werden (Info durch den regionalen Technischen Leiter)

7. Anmeldung

  • Durch den regionalen Technischen Leiter beim Ressort Ausbildung des SFV

8. Kurskosten

  • Gemäss J+S
  • Erwerbsersatzordnung: Der Teil „Vorbereitung Unterrichten“ (3 Tage) und das Praktikum in der Region (5.5 Tage) sind entschädigungsberechtigt.