Carte Blanche

Gründe für eine Carte Blanche

Während der Adoleszenz verläuft das Wachstum der Jugendlichen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Dabei ist es nicht selten, dass signifikante Unterschiede (teilweise mehr als 2 Jahre) zwischen dem chronologischen Alter und dem Biologischen auftreten.

Aufgrund dieser Tatsache werden gewisse Spieler mit Wachstumsrückstand aufgrund ihrer physischen Unterlegenheit oft übergangen und verlieren damit wertvolle, für ihren Fortschritt als Fussballer wichtige Spielzeit. Aus diesem Grund möchte der SFV und der FVNWS diesen Jugendlichen die Möglichkeiten bieten, sich während max. einem (1) Jahr weiterzuentwickeln, indem sie von genügend Spielzeit profitieren können.

Die Medizinische Kommission des SFV und der FVNWS haben folgende Kriterien festgelegt, um eine Ausnahmebewilligung beantragen zu können:

  • Eine negative Abweichung des Gewichts sowie der Körpergrösse um mindestens -2 Standardabweichung (Perzentile 10), diagnostiziert durch einen Arzt.

Damit der Antrag berücksichtig werden kann ist es unerlässlich, dass diese Kriterien erfüllt sind.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass während der Saison Jugendliche den Wachstumsrückstand aufholen. Daher wird die Bewilligung jeweils nur für ein halbes Jahr (Herbst-/Frühjahrsrunde) ausgestellt. Wurde für die Herbstrunde eine Carte Blanche bewilligt, reicht ein neuer Antrag mit Begründung für die Frühjahrsrunde aus. Eine erneute ärztliche Bestätigung ist nicht mehr nötig. Zudem behält sich der FVNWS das Recht vor, die Carte Blanche bei schnelleren Entwicklungen zu entziehen.

Nebst physischen Entwicklungsunterschieden kann eine Carte Blanche auch bei psychischen Beeinträchtigungen erteilt werden. Hierzu muss nebst den Antrag ein genauer Befund/eine Diagnose an den FVNWS eingereicht werden.

Was ist zu tun:

» Einreichung des Antrags durch den Stammverein (jeweils 1x pro Herbst-/Frühjahresrunde)
» enthaltend Personalien inkl. Spieler-Passnummer
» statutarischer Unterschriften der Vereinsverantwortlichen
» Mitunterschrift des gesetzlichen Vertreters
» Ärztliche Bestätigung/Bescheinigung mit den erwähnten Kriterien (notwendig nur bei Erstausstellung pro Saison)

Die Einreichung ist an die offizielle Verbandsadresse zu richten.

Der einreichende Verein wird durch die Abteilung Fussballentwicklung des FVNWS über den Entscheid informiert resp. erhält die Carte Blanche zugestellt.

Jeglicher Missbrauch wird mit dem sofortigen Entzug der Carte Blanche bestraft. Es obliegt dem FVNWS die Bewilligung jederzeit und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Anmerkung: Die Carte Blanche ist lediglich im Regionalfussball gültig.