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05.05.2020

Schutzkonzept des SFV zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in Kleingruppen

Am 11. Mai folgt der nächste Schritt der Lockerung der Massnahmen gegen das Coronavirus. Gemäss den Vorgaben des Bundes sind wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal fünf Personen ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erlaubt.

Der Schweizerische Fussballverband SFV hat ein Schutzkonzept mit Empfehlungen und Weisungen verfasst, damit Fussballerinnen und Fussballer den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen und fussballerische Aktivitäten ausüben können.

 

Das beiliegende Schutzkonzept wurde vom Bundesamt für Sport BASPO plausibilisiert und es wird allen Abteilungen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), den 13 Regionalverbänden und deren Klubs ausgehändigt. 

 

Die zwingenden strengen Vorgaben des Bundes (insbesondere maximale Gruppengrösse von 5 Personen; Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern) werden es nicht allen Vereinen erlauben, allen Teams und allen Spieler/innen Trainings anbieten zu können. Es wird jedem Klub überlassen, sich entsprechend den Vorgaben zu organisieren und das für ihn mögliche Trainingsangebot anzubieten.

 

Vereine, die den Trainingsbetrieb gemäss diesen Vorgaben aufnehmen möchten, müssen mit dem Betreiber der jeweiligen Fussballanlage (in der Regel Gemeinde) festlegen, wie das beiliegende Schutzkonzept vor Ort genau umgesetzt werden soll.

 

Der Umsetzungsplan bzw. das Schutzkonzept jedes einzelnen Klubs und/oder Anlagenbetreibers muss weder vom BAG, BASPO, Swiss Olympic noch vom SFV plausibilisiert werden und muss demnach auch nicht eingereicht werden. Es muss aber bei Kontrollen vorgewiesen werden können. 

Schutzkonzept SFV
Trainings planen
Verhaltensregeln

 

Klubs die Fragen dazu haben, können sich gerne an den SFV wenden. 

 

Verantwortliche Auskunftsperson: 

[email protected] / 079 215 41 18

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