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08.12.2020

Neue Covid-19-Massnahmen im Sport

Die Regierungen der Nordwestschweiz haben weitergehende Massnahmen beschlossen, die auch den Sportbereich und damit die Aktivitäten im regionalen Fussball betreffen. Eine Zusammenfassung der Situation:

Keine Sportaktivitäten mehr im Kanton Basel-Landschaft

Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat nach ihrer heutigen Sitzung folgende Massnahmen kommuniziert: Sämtliche Sportaktivitäten, namentlich Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe, sind in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie im Freien des Kantons Basel-Landschaft ab Freitag, 11. Dezember 2020, bis und mit mindestens 17. Januar 2021, verboten. Ausnahmen gibt es einzig für den Leistungssport, den professionellen Spielbetrieb, für Schulsport und Sportstudium sowie für sportliche Aktivitäten im Freien in Kleingruppen von maximal fünf Personen. Einzelsport mit bis zu fünf Personen ohne Körperkontakt ist möglich. Der Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen für unter 12-Jährige im Kanton BL, der seit dem 10. November 2020 gilt, ist also ebenfalls nicht mehr möglich. Für Clubrestaurants gelten die Bestimmungen für die Gastronomie. Ab 11. Dezember beschränken sich die Öffnungszeiten unter Beachtung aller weiteren geltenden Schutzbestimmungen auf den Zeitraum von 6 bis 21 Uhr. Die rechtliche Grundlage für die Massnahmen im Kanton BL bildet die revidierte "Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie".

Verlängerung der Massnahmen in Basel-Stadt bis 20. Dezember 2020

Die Regierung des Kantons Basel-Stadt hat beschlossen, die seit 20. November 2020 geltenden Massnahmen bis zum 20. Dezember 2020 zu verlängern. Das heisst: Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen. Ausnahmen gibt es für Primarschülerinnen und Primarschüler, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht sowie für Profisportlerinnen und -sportler. Die Restaurants im Kanton Basel-Stadt sind seit dem komplett geschlossen.

Schliessung der Sportanlagen im Kanton Solothurn

Die Regierung des Kantons Solothurn hat mir Wirkung Freitag, 11. Dezember 2020, folgende Massnahmen für den Sportbereich getroffen: Sporteinrichtungen werden geschlossen. Dies gilt namentlich für Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von anderen Sportanlagen, einschliesslich Garderoben. Ausnahmen: Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern, inkl. Garderoben, für den obligatorischen und den freiwilligen Schulsport der Volksschule*, Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für den alternativen Unterricht der Sekundarstufe II*, sowie professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe.

Noch keine Verschärfung im Kanton Aargau

Die Massnahmen in den Nordwestschweizer Kantonen BL, BS, SO und AG sollen koordiniert werden. Im Kanton Aargau, so kommunizierte die Regierung am Montag, 7. Dezember, bleiben die bundesrätlich verordneten Massnahmen vom 29. Oktober bestehen. Über eine zusätzliche Verschärfung wurde noch nicht kommuniziert.