29.05.2014
Verzicht auf Aufstieg
Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg, muss der Verzicht spätestens drei Tage nach dem letzten Meisterschaftsspiel der entsprechenden Liga/Kategorie der Wettspielkommission des FVNWS gemeldet werden (schriftlich, auf offiziellem Vereinspapier und durch einen Vereinsfunktionär unterzeichnet).
Verspätet eingereichte Verzichtserklärungen werden nicht mehr berücksichtigt.